Montag, 28. August 2017

2 + 4 Vertrag = Souveränität? Niemals!

Es bleibt Euch nicht erspart, heute gibts mal wieder was aus dem Politkasperletheater. Als ich mit diesem Blog angefangen habe, hatte ich mir ja u.a. auf die Fahnen geschrieben, komplizierte Dinge, die der kleine Bürger nicht versteht, weil nicht hinterfragt und weder Zeit noch Muse hat, dies zu tun, kurz und verständlich zu beleuchten. Ich geb mir Mühe, das auch betreffs des 2 + 4 Vertrages zu tun.

Der 2 + 4 Vertrag wird ja vom ReGIERungs- und Behördenpack immer als das Totschlagargument benutzt, um eine vorgebliche Souveränität der BRD zu beweisen.

Alles Schwachsinn!
Hier war niemals etwas souverän und wird es auch nie sein!

Sogar Gollum Schäuble spricht es unverhohlen aus, daß hier seit 1945 niemand mehr souverän ist:
https://www.youtube.com/watch?v=3TV2OpCmlJc&html5=1
Und er wird ja wohl wissen, wovon er spricht...

Ich möchte auch wetten, daß keiner vom hiesigen Behördenpack jemals den 2 + 4 Vertrag auch nur ansatzweise gelesen hat (zumindest die ursprüngliche Fassung).

Doch gehen wir mal zum Anfang zurück. 2 + 4 - wer waren die eigentlich? 
Die 2 waren die DDR und die BRD. 
Die 4 waren die vier Besatzungsmächte: Amerika, Frankreich, Großbritannien, Sowjetunion.

Weder die DDR, noch die BRD waren seit 1949 jemals souveräne Staaten, sondern Sektoren der alliierten Besatzungsmächte. 

1. Frage: Wie können zwei Besatzungskonstrukte völkerrechtsgültige Staatsverträge mit 4 Staaten abschließen? In Bezug auf Deutschland als Völkerrechtssubjekt.

Käme dies im bürgerlichen Recht vor, daß zwei Unmündige mit vier Mündigen einen rechtskräftigen Vertrag abschließen könnten, so würde dieses Rechtsgeschäft  jeder Rechtsanwalt anfechten und auch Recht bekommen. 

Im Artikel 8 des 2 + 4 Vertrages (ursprüngliche Fassung) heißt es: "...die Ratifikation erfolgt auf deutscher Seite durch das vereinigte Deutschland". Das hat man dann später einfach mal auf vereintes Deutschland geändert. Ist ja auch überhaupt nichts dabei, den Vertragstext eines geschlossenen Vertrages einfach mal im Nachhinein zu ändern, oder? Straftat? Ach wo, die Obrigen begehen doch keine Straftaten, oder?

Ein vereinigtes Deutschland gibt es bis zum heutigen Tag nicht, da der Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gem. Art. 23 (alte Fassung) nicht erfolgt ist. Somit konnte auch keine Ratifikation des Vertrages durch ein "Vereinigtes Deutschland" erfolgen. Aus diesem Grunde ist der 2 + 4 Vertrag auch bis heute nicht in Kraft getreten. Aber selbst ein vereintes Deutschland gibt es nicht, mit gleicher Begründung.

2. Frage: Wer war eigentlich zu der Zeit Präsident des Vereinigten Deutschlands? 

Die Ratifikationsurkunde zum 2 + 4 Vertrag wurde zwar von einem Präsident unterzeichnet (Herrn Weizsäcker) aber war dieser Mann jemals Präsident des Vereinigten Deutschlands? Wohl kaum! Auch wenn Wikipedia ihn als Präsident des vereinten Deutschlands präsentiert. Es sind die kleinen Feinheiten, und manchmal ist das eben nur ein einziger Buchstabe, wie es z.Bsp. auch bei  Bestellung und Bestallung der Fall ist, die staatsrechtlich Welten unterscheiden. 
Es hat nie eine Vereinigung gegeben, der Art. 23 des Grundgesetzes war ja am 03.10.1990 schon gestrichen. Ich habe das ja in vorherigen Artikeln dieses Blogs bereits ausführlich erklärt.

3. Frage: Wer war eigentlich zu der Zeit, und bis heute, die Regierung des Vereinigten Deutschlandes? 

4. Frage: Auf welchem Globus oder welcher Landkarte gibt es den Staat Vereinigtes Deutschland?

Das gab es alles nicht und das gibt es bis heute nicht!
Alles Opium fürs Volk! 

Der 2 + 4 Vertrag regelt nichts für die Deutschen und/oder für das Völkerrechtssubjekt Deutschland. Er regelt, wer die Wirtschaftszone wie verwaltet, wie die Besatzungszonen weiter funktionieren und wer sie ausplündert.... 

Aber wer will es denn einklagen? Die Deutschen schlucken es, weil sie es nicht verstehen und auch gar nichts davon wissen wollen (man will ja seine Ruhe haben). 
Und wo will man es denn einklagen, wenn es keinen internationalen Gerichtshof gibt? Es gibt nur den internationalen Strafgerichtshof und der ist dafür nicht zuständig. 

Somit wird es wohl bis zum Sankt Nimmerleinstag so weitergehen wie gehabt. 

Ein ham´mer noch. Vielleicht ist es Euch auch schon aufgefallen, daß im öffentlichen Sprachgebrauch aus ReGIERungskreisen oder aus den Medien mal von der BRD gesprochen wird und manchmal von Deutschland. Hat eigentlich jemals Jemand von einem vereinigten Deutschland als Staat gesprochen? Also ich hab da noch nix von gehört. Wenn das der offizielle Staatsname ist, warum benutzt ihn dann keiner?!

Könnt Ihr Euch noch dran erinnern, wenn der Herr Honecker seine Reden gehalten hat, dann hätte er niemals mal das Eine oder mal das Andere gesagt, bei ihm wurde stets der "Staatsbegriff " Deutsche Demokratische Republik genutzt. Er hätte ja auch DDR benutzen können, nein, nicht mal das, es mußte immer Deutsche Demokratische Republik gesagt werden. So viel Zeit mußte sein, auch wenn es einem auf den Keks ging. Heutzutage kann man sich den Staatsbegriff nach gut dünken auswählen. Mal BRD, mal Deutschland, in den Gesetzen ist noch das Deutsche Reich zu finden etc..Wie man´s grade braucht. Ist doch nicht so wichtig, wie sich dieser "Staat" nennt, oder?

Heutzutage spricht man von der BRD, wenn man die Verwaltung des Deutschen Reiches nach HLKO im Auftrag der Alliierten meint. 
Spricht man von Deutschland, dann meint man die technische Bezeichnung für das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 - also Hitlerzeit!

Und die BRD ist NICHT Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches. Und daß es zwischen dem Deutschen Reich und dem 3. Reich einen himmelweiten Unterschied gibt, das verstehen auch viel zu Wenige, leider!
In den Schulen werden ja die zukünftigen Erfüllungsgehilfen des Systems damit abgespeist, daß das Deutsche Reich sowieso nur als das 3. Reich verstanden wird. Die Frage, wann das Deutsche Reich gegründet wurde, können die nicht beantworten oder es kommt prompt die gewünschte Antwort: 1933!

Es soll doch bitteschön keiner so tun, als ob er scharf drauf wäre, in den Grenzen von 1937 zu leben. Die Einzigen, die das von den vorgeblich selbsternannten Reichsbürgern behaupten, das ist das obrige Pack, denn die sind nicht fähig zu begreifen, daß sogar im Grundgesetz Art. 116 geschrieben steht, daß ALLE hier Lebenden sich in den Grenzen des Deutschen Reiches von 1937 befinden, auch das obrige Pack selbst. Die vorgeblichen Reichsbürger, die ja nur herhalten müssen, weil man nach dem Mauerfall ein Feindbild brauchte und bis heute noch braucht, mit dem man die Leute gegeneinander aufhetzen kann, würden niemals freiwillig in den Grenzen von 1937 leben wollen. Und wo steht eigentlich die Definition von Reichsbürgern? Es gibt keine, es ist im Hinblick auf das Tillesen-Urteil von Rastatt ein Kunstbegriff, den man nur gar zu gerne unters Volk schmeißt. Aber das wollen, können und dürfen die Obrigen nicht zugeben.

Wer sich den 2 + 4 Vertrag in der "Schmierfinkenausgabe" (denn die ursprüngliche Fassung darf ja keiner aus dem Volk kennen) mal reinziehen will, der kann dies hier tun:
http://www.documentarchiv.de/brd/2p4.html

Ich könnte mich über den Begriff des vereinten Deutschlands scheckig lachen, denn weder von einem vereinigten Deutschland oder einem vereinten Deutschland kann die Rede sein. Wie sollte es auch? Es gab nie eine Vereinigung.

Also bis bald
Eure Petra K.

Man muß das Wahre immer wiederholen, 
weil auch der Irrtum um uns her immer wieder gepredigt wird 
und zwar nicht von einzelnen, sondern von der Masse, 
in Zeitungen, Enzyklopädien, auf Schulen und Universitäten. 
Überall ist der Irrtum obenauf, 
und es ist ihm wohl und behaglich im Gefühl der Majorität, 
die auf seiner Seite ist. 
(Johann Wolfgang von Goethe)

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